Das Wochenbett gehört der Mutter.
Wer sie begleiten darf, muss sie selbst auswählen können.
Nimm Dir in dieser wichtigen Zeit eine Post Partum Nanny!
Als gelernte städtische und ländliche Hauswirtschafterin mit 20 Jahren Leitungserfahrung biete ich hauswirtschaftliche Dienstleistungen in der Schwangerschaft und der Wochenbettzeit und bis 6 Wochen danach an. Ich konzentriere mich mit meinem Angebot speziell auf die Unterstützung der Mutter nach der Geburt. Dies ist in Ergänzung durch das gesamte Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten meines Angebotes der Praxis Hybido abgerundet.
Ich bin eine besondere Fachkraft mit viel Wissen rund um all das an was Dich in dieser Zeit bewegt. Eine Mütterpflegerin ist eine Post Partum Nanny für das was Dich in dieser Zeit bewegt.
Die Mütterpflegerin ist im Allgemeinen bei Deiner Krankenkasse eine Antragsleistung auf Haushaltshilfe. Die Abrechnung erfolgt individuell mit ärztlicher Verordnung. Da die Leistung einer Mütterpflegerin bisher keine eigene Finanzierung hat bei den Krankenkassen wird entsprechend ein Antrag auf Haushaltshilfe gestellt. (Es gibt dort keinen anderen namentlichen Topf dafür, und darf Dich qualitativ nicht an der von Dir geforderten Leistung an mich verwirren.)
Meine Empfehlung:
Vereinbare so früh wie möglich einen Termin mit mir und frage gerne unverbindlich bei mir an. Ich erstelle Dir dann gern ein individuelles Angebot, dass Du dann bei Deiner Krankenkasse einreichst:
- auf Grundlage §24 h SGB ( wegen Schwangerschaft oder Geburt) Voraussetzung: ein Kind lebt bereits mit dir im Haushalt und muss versorgt werden. Es lebt niemand anderes im Haushalt, der dies übernehmen kann
- auf Grundlage § 24 g SGB V (regelt ergänzend die häusliche Pflege ) z.B. nach Hausgeburten oder ambulanten Entbindungen / 6 Tage, dieser Anspruch kann mit §24 h kombiniert geltend gemacht werden
( * s. Rundschreiben GKV 12/17)
- auf Grundlage § 38 SGB V : Anspruch wird gewährt wegen einer Erkrankung in dieser Zeit und keine andere Person im Haushalt kann die Haushaltsführung übernehmen. Es muss ein Kind unter 12 Jahren mit im Haushalt leben. Das ärztliche Attest ist bei Antragstellung mit einzureichen
- oder Privatrechnung.
Grundsätzlich muss deine Krankenkasse vorher über den Antrag entscheiden, wenn sie als Leistungsträger in Frage kommt, der mich bezahlen soll. Das heißt, dass ich erst tätig werden darf, wenn die Leistung bewilligt worden ist. Ansonsten kann die Krankenkasse diese Leistung tatsächlich verweigern, und du müsstest die Rechnung in diesem Fall selbst zahlen.
Ich helfe Dir gern dabei den Antrag an die Krankenkasse zu stellen.
Im Krankheits- Notfall gelten hierzu natürlich andere Regeln.
Gern berate ich dich darüber in unserem Erstgespräch.
Stundensatz hauswirtschaftliche Dienstleistung 55 Euro / Stunde
+ Anfahrtspauschale 27,50 Euro
+ Kilometergeld 35 ct/ Kilometer
bitte beachte: Wohnraum Grundreinigungen leiste ich nicht.
Ich unterliege bei dieser Tätigkeit der Schweigepflicht. Ich habe eine IK Nummer, die mich berechtigt mit deiner KK abzurechnen. Ein gültiges Führungszeugnis, einen Erste Hilfe Kurs für Säuglinge - und Kleinkinder und eine Bescheinigung über die Schulung der Hygieneverordnung eines Gesundheitsamtes sind selbstverständlich hinterlegt. Ich verfüge über die Anerkennung für Pflege- und Betreuungsdiensten sowie für Demenzbegleiter*innen nach § 45a SGB XI.
- Mitgliedschaft im Berufsverband Hauswirtschaft
- Mitgliedschaft im bkh Berufsverband für Angestellte und Selbstständige in der Hauswirtschaft e.V.
- Mitgliedschaft im LandfrauenVerein Bredstedt- Reußenköge
*https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/schwangerschaft/_jcr_content/par/download/file.res/2017_12_06_07_NS_Fassung_vom_%2023.03.2022.pdf